Patienten in der gesetzlichen Krankenversicherung können sich vom Zahnarzt ein Bonusheft ausstellen lassen, in dem die Kontrolluntersuchungen eingetragen werden. Solche Kontrolluntersuchungen sollten mindestens einmal im Jahr durchgeführt werden. Sind diese im Bonusheft für die letzten 5 Jahre lückenlos dokumentiert, dann steigt der Zuschuss der Krankenkasse für Zahnersatz um 20% an. Sind sogar 10 Jahre lückenlos nachgewiesen, dann steigt der einfache Festzuschuß um 30% an.
Vor Vollendung des 18. Lebensjahres muß eine Kontrolluntersuchung pro Kalenderhalbjahr erfolgen, um den Bonus in Anspruch nehmen zu können.
Nicht nur aufgrund dieser lukrativen Zuschüsse, sondern auch wegen der dadurch ermöglichten rechtzeitigen Erkennung und Behandlung von Zahn- oder Zahnfleischerkrankungen empfehlen wir Ihnen diese regelmäßigen Kontrolluntersuchungen.